Sollte es gleich aus welchen Gründen einmal nötig sein Ware zu retournieren, sprechen Sie dies bitte im Vorfeld unbedingt mit uns ab.
Schicken Sie bitte keine Ware einfach so zurück an uns!
Generell sind wir bei Rücksendungen / Retouren immer auf die Hilfe des Kunden / Empfängers der Ware angewiesen. Die Ware muss versandfertig und sicher verpackt werden, optimalerweise natürlich in der Originalverpackung in der die Ware auch angeliefert wurde.
Falls nicht möglich, so muss die Ware dennoch zumindest halbwegs anständig verpackt werden.
Wir erwarten die Ware in einem ordnungsgemäßen Zustand zurück:
Wir wissen, dass es vor Ort z.B. in einem Kindergarten nicht immer ganz leicht ist die Ware wieder transportfähig zu verpacken, bitten aber um Verständnis, dass die Ware nur retourniert werden kann, wenn diese auch transportfähig ist. Meist gibt es einen Hausmeister o.Ä. vor Ort, der das Verpacken übernehmen kann.
Ggfs. muss eben vor Ort eine Palette oder ein Karton besorgt werden um die Ware wieder transportfähig zu verpacken. Paletten, günstige Spanngurte und Kartons gibt es in jedem Baumarkt.
Wir bitten um Verständnis, dass wir die Ware nicht wieder gutschreiben können, wenn diese hier beschädigt, verkratzt oder verschrammt ankommt, weil die Ware nicht ausreichend verpackt war. Wenn Sie Sich nicht sicher sind, wie die Ware anständig verpackt werden sollte, fragen Sie uns einfach.
Hier noch einige grundsätzliche Infos zu Rücksendungen:
„Grundsätzlich müssen Kunden die Ware auch bei einem Mangel selbst zurückschicken. Das hängt mit einem Urteil des BGH (Urteil vom 13. April 2011, Az.: VIII ZR 220/10) zusammen. Der hat festgestellt, dass der Ort, an dem die Nacherfüllung stattfindet, der Geschäftssitz des Schuldners, also des Verkäufers, ist. Dementsprechend ist für den Rückversand die Käuferschaft verantwortlich.“
„Das Verbraucherzentrum empfiehlt, für Rücksendungen die Originalverpackung zu nutzen, um die Ware sicher zu verpacken. Dazu verpflichtet ist der Kunde aber nicht.
Wichtig sei außerdem, den Einlieferungsbeleg gut aufzubewahren. So hat der Kunde einen Nachweis, dass er das Paket ordnungsgemäß bei einem Zustelldienst aufgegeben hat. Außerdem sollte der vom Händler vorgeschlagene Transportdienst genutzt werden. Geht die Ware dann unterwegs verloren, haftet der Händler, erklären die Verbraucherschützer.
Auch fürs Porto ist der Käufer zuständig, sofern der Händler ihn darüber informiert hat. Oft übernehmen aber nach der Erfahrung der Verbraucherschützer die Händler die Kosten. Kunden können dann beim Verkäufer nach einem Retourenlabel fragen.“