Warenannahme

Wir sind selbstverständlich immer bestrebt einwandfreie Ware zu liefern, genauso wie die Spediteure immer versuchen die Ware ein einwandfreiem Zustand bei der Empfängeradresse anzuliefern. Nichtsdestotrotz kann es natürlich passieren, dass einmal etwas falsch läuft, dass z.B. Ware fehlt oder beschädigt wurde.

Um diese Probleme reibungslos beheben zu können sind wir allerdings zwingend auf die Mitarbeit der Empfänger der Waren angewiesen. Die Ware muss grundsätzlich unverzüglich bei Anlieferung kontrolliert und überprüft werden. Folgende Punkte müssen beachtet werden:

  1. WARENEINGANGSKONTROLLE:
    Die gelieferte Ware muss vom Empfänger immer unverzüglich bei Anlieferung auf etwaige Mängel, Schäden und Vollständigkeit kontrolliert werden!

  2. STRECKENGESCHÄFTE:
    Sollten wir im Auftrag unseres Kunden direkt per Streckengeschäft an seinen Kunden liefern, ist es notwendig, dass unser Kunde seinem Kunden diese Informationen bezüglich einer korrekten Warenannahme ebenfalls zur Verfügung stellt.

  3. SPERRGUT
    Grundsätzlich aber insbesondere natürlich bei Sperrgut, also sehr großen und unhandlichen Paletten wie z.B. Trampolinen, Edelstahlröhrenrutschen, Seilbahngestellen oder Karussellen muss sichergestellt werden, dass die Ware am Empfangsort auch angenommen werden kann. Insbesondere ist es das wichtig, wenn die Ware per Streckengeschäft direkt an die Baustelle geht. Oft sind die Lieferadressen Schulen oder Kindergärten. Dort muss dann vor Ort die Möglichkeit geschaffen werden die Ware auch abzuladen. I.d.R. ist dort ja kein Gabelstapler oder Lagerpersonal vor Ort.

  4. MÄNGEL / BESCHÄDIGUNGEN:
    Etwaige Mängel (Unvollständigkeit, Beschädigungen) sind auf den Versandpapieren der Spedition schriftlich zu vermerken und vom Fahrer schriftlich bestätigen zu lassen!

    Jeder Empfänger von Ware erhält bei Anlieferung der Ware eine Kopie der Speditionspapiere. Etwaige Mängel (z.B. Unvollständigkeit, Beschädigungen) sind auf den Versandpapieren der Spedition, wie z.B. Frachtbrief/CMR/POD, und nicht etwa auf dem Lieferschein von e.Beckmann, schriftlich zu vermerken und zusätzlich vom Fahrer schriftlich bestätigen zu lassen.

    Dies gilt auch wenn anscheinend nur die Verpackung beschädigt ist.

    Der Empfänger der Ware ist verpflichtet ein Exemplar dieser Versandpapiere mit dem schriftlich bestätigten Vermerk des Fahrers einzubehalten. Nur dieser schriftliche, vom Fahrer bestätigte Vermerk wird später im Schadensfall von der Versicherung anerkannt!

    Später gemeldete Transportschäden, ohne diesen vom Fahrer bestätigten Vermerk auf den Versandpapieren, werden weder von der Versicherung noch von uns anerkannt!

Achtung, wichtig: Es ist im Falle eines Mangels nicht ausreichend einfach Ware „unter Vorbehalt“ entgegengenommen auf die Frachtpapiere des Spediteurs zu schreiben.

Es muss zusätzlich immer noch genau die Art des Vorbehaltes notiert werden (z. B.: Ware nicht vollständig, Ware zerkratzt, verbeult, verbogen, Verpackung beschädigt etc.). Sollte die genaue Art des Vorbehaltes auf den Frachtpapieren fehlen, können wir bei der Frachtfirma und deren Versicherung ebenfalls keine Ersatzansprüche geltend machen, und unserem Kunden die Waren nicht kostenlos ersetzen!

Auch wenn die Verpackung offensichtlich nicht beschädigt ist, muss diese in Anwesenheit des Fahrers geöffnet und die Ware die Ware gründlich auf eventuelle Schäden und Vollständigkeit kontrolliert werden.

Der Kunde ist verpflichtet Fotos des Mangels bzw. der Beschädigung zu machen.

Der Empfänger der Ware ist verpflichtet, sich generell die Zeit zu nehmen, die Ware sofort und gründlich zu kontrollieren

Lassen Sie sich keinesfalls vom Lkw-Fahrer beeinflussen oder zu einer leichtfertigen Unterschrift drängen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Ware in einwandfreiem Zustand erhalten zu haben. Ob der Fahrer Zeit hat oder nicht ist egal, das Wichtigste ist, dass die Ware vollständig und in einwandfreiem Zustand ist, und eventuelle Mängel, korrekt in den Frachtpapieren vermerkt werden, damit etwaige Schäden dann auch schnell, unkompliziert und vor allem für Sie kostenlos von der Versicherung übernommen werden können!

Ist die Ware offensichtlich sehr stark Beschädigt oder sogar ein Totalschaden empiehlt es sich die Annahme zu verweigern. Auch in diesem Falle benötigen wir bitte Fotos und Informationen über die Annahmeverweigerung um weitere Schritte einleiten zu können.

  1. RETOUREN / RÜCKSENDUNGEN
    Siehe hierzu den Separaten Punkt Retouren links im Menü

 

Wir bitten um Beachtung!

Vielen Dank!